Tätigkeitsbericht 2023 der Eidgenössischen Spielbankenkommission: Vergabe der neuen Spielbankenkonzessionen im Fokus
Während die GGL den Spielerschutz durch Einzahlungs- und Einsatzlimiten gewährleisten will, gelingt es der ESBK, ausländische Anbieter durch eine Beschränkung der Konzessionen und eine umfangreiche Sperrliste zu blockieren. Die Spielbankenkommission beteiligt sich aktiv an der Strafverfolgung und leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterbindung illegaler Angebote. Der Entscheid, maximal 23 Konzessionen zu vergeben, wurde am 27. April 2022 gefällt, was bedeutet, dass die Zahl der konzessionierten Spielbanken in der Schweiz nur geringfügig von heute 21 auf 23 steigen wird. Im Februar 2023 wurde die Liste der Unternehmen veröffentlicht, die eine neue Konzession für das Angebot von Glücksspielen in Spielbanken und im Internet erhalten sollen. Die Sperrliste der ESBK ist deshalb nur beschränkt wirksam.
Landbasierte Spielbanken
275Millionen Franken an die ESBK entrichtet, davon 26 Millionen an die Kantone, während der Rest für die AHV bestimmt ist. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Wirksamkeit der Aufsicht durch die ESBK, deren Organisation sowie Rentabilitätsaspekte im Zusammenhang mit dieser Aufsicht geprüft. Zusätzlich führt die Spielbankenkommission Inspektionen durch. Dabei werden landbasierte Spielbanken und Online-Casinos gleichermassen kontrolliert. In den letzten Jahren hat die ESBK aufgrund dieser Inspektionen über 150 Strafentscheide gefällt, die zu einer Handvoll Untersuchungen geführt haben. Bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels arbeitet die ESBK mit der jeweiligen Kantonspolizei zusammen.
- Im Jahr 2000 trat das Spielbankengesetz in Kraft, und gleichzeitig eröffnete die Eidgenössische Spielbankenkommission das Konzessionsverfahren zur Erteilung von Standort- und Betriebskonzessionen.
- Sie beaufsichtigt alle Spielbanken in der Schweiz und ist auch Strafverfolgungsbehörde.
- Für beide Arten von Geldspielen muss die Spielbank über eine Konzession verfügen.
- Um einen sicheren und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten, hat die ESBK ein Zertifizierungsverfahren eingeführt.
Weitere Informationen
Die Konzession A galt für Grand Casinos, die 13 Arten von Tischspielen sowie eine unbeschränkte Anzahl von Geldspielautomaten anbieten durften. Kursäle konnten eine Konzession B erhalten und durften maximal drei verschiedene Tischspiele und nicht mehr als 150 Geldspielautomaten anbieten. Im März 1993 wurde in einer Volksabstimmung das Spielbankenverbot aufgehoben, vor allem, um den Bundeshaushalt zu sanieren. Im Jahr 2000 trat das Spielbankengesetz in Kraft, und gleichzeitig eröffnete die Eidgenössische Spielbankenkommission das Konzessionsverfahren zur Erteilung von Standort- und Betriebskonzessionen.
Häufig gestellte Fragen zum Geldspiel
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) prüft nicht nur die Gesuche von Glücksspielbetreibern auf Erfüllung der Konzessionsvoraussetzungen, sondern überwacht auch den Glücksspielmarkt im Allgemeinen. Die Spielbankenkommission ist in administrativer Sicht dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement angegliedert. In ihrer Tätigkeit ist sie jedoch unabhängig. Sie beaufsichtigt alle Spielbanken in der Schweiz und ist auch Strafverfolgungsbehörde. Die ESBK bekämpft illegale Geldspiele und geht jeder Meldung nach. Es unterstützt die Kommission in all ihren Aufgaben.
21 Spielbanken bieten in der ganzen Schweiz landbasierte Geldspiele an, 11 davon auch Online-Geldspiele. Für beide Arten von Geldspielen muss die Spielbank über eine Konzession verfügen. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) überwacht diese Betriebe durch Inspektionen und Datenauswertungen. Sie erhebt auch eine Abgabe auf den Bruttospielertrag jeder Spielbank.
Jedes automatisierte Geldspiel muss von unabhängigen Instituten – sogenannten Konformitätsbewertungsstellen – geprüft werden, die ihrerseits von der Spielbankenkommission anerkannt sein müssen. Januar 2019 in Kraft und erlaubte nur Spielbanken mit Sitz in der Schweiz, Glücksspiele auch online anzubieten. Alle ausländischen Anbieter wurden gesperrt. Die ESBK vergibt die Konzessionen an die 21 Spielbanken und sorgt für die Sperrung illegaler Angebote. Dabei wurde zwischen verschiedenen Konzessionskategorien unterschieden.
Die für die Marktaufsicht zuständige ESBK führt eine Sperrliste mit illegalen Domains. Ende 2022 befanden sich über 1’000 Anbieter auf dieser Liste. Gemäss Art. 86 des Geldspielgesetzes sind die Schweizer Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die auf der Liste aufgeführten Anbieter zu sperren. Im vergangenen Jahr stellte die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) sicher, dass die im Jahr 2023 neukonzessionierten Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen einhielten. 20 von ihnen erhielten die Bewilligung, ab 2025 den Spielbetrieb aufzunehmen. Des Weiteren überwies die ESBK 358 Millionen Franken aus dem Ertrag der Spielbankenabgaben an coolzino die AHV-Kassen und führte 38 Hausdurchsuchungen im Rahmen der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels durch.
Juni 2025 Kenntnis vom Tätigkeitsbericht 2024 genommen. Die ESBK beaufsichtigt die Schweizer Spielbanken, veranlagt die Spielbankenabgabe und bekämpft das illegale Geldspiel. Administrativ ist sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zugeordnet. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS), das Online-Geldspiele erlaubt, trat am 1.
Der Bundesrat hat zudem zwölf der insgesamt 22 Unternehmen erlaub, Glücksspiele auch im Internet anbieten zu dürfen. Illegale Anbieter aus dem Ausland hingegen müssen damit rechnen, mit einer Netzsperre für ihre digitalen Angebote belegt zu werden. Um einen sicheren und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten, hat die ESBK ein Zertifizierungsverfahren eingeführt.